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Unterstützung Veranstalter (Tierarzt)

Mit Beschluss von 19.09.2015 bei der GV in Frauenwald wurde folgende zusätzliche Regelung für WM / EM eingeführt:

  • Pro Jahr werden von allen Mitgliedsländern zusätzlich € 50,- eingehoben, die zu 100% dem Ausrichter von WSA WM / EM zur Begleichung von tierärzlichen Kosten zur Verfügung gestellt werden.
  • Im Falle einer mangelhaften tierärztlichen Versorgung erhebt die WSA 500,- Euro von dem verantwortlichen Veranstalter und führt diese dem Sondervermögen für Veterinärmedizin zu.

Rückblende:

Antrag Dr. Karsten Hesse bei der GV von 19.09.2015

1) Jährlich zusätzlich 50,- Euro pro Mitgliedsland erheben, diese separat verwalten und zu 100% dem Ausrichter von europäischen- oder welt- Meisterschaften zur Begleichung von tierärztlichen Kosten zur Verfügung stellen.
2) Im Falle einer mangelhaften tierärztlichen Versorgung erhebt die WSA 500,- Euro von dem verantwortlichen Veranstalter und führt diese dem Sondervermögen für Veterinärmedizin zu.

Begründung:
Während meiner bisherigen Zeit als VET/DCO der WSA konnte ich 3 Meisterschaften mit guter bis vorbildlicher (sorgfältige Kontrollen vor dem Rennen, mindestens 2 erfahrene Tierärzte vor Ort, vernünftige Räumlichkeiten für tierärztliche Arbeiten, 24 Std. Erreichbarkeit) erleben. Meiner Ansicht nach sollte dies die Normalität sein. Leider habe ich aber auch 2 Erfahrungen gemacht, die schlecht waren (kein Tierarzt während des Rennens vor Ort, schlecht ausgerüstete Tierärzte, keine Erfahrung mit der Behandlung von Sporthunden, keine Erreichbarkeit). Meiner Meinung nach wurde am falschen Ende gespart! Dies geht zu Lasten unserer Hunde und unseres Ansehens. Mit dieser Lösung kann die WSA die Veranstalter bei den Tierarztkosten mit ca. 1200,- Euro unterstützen.

History

Request Dr. Karsten Hesse at the GA on 09.19.2015

  • Charge 50,- Euro per year from every member country extra, managed as special fund, to support the organizer of an european- or world- championship, for veterinary costs.
  • In the case of a deficiency in veterinary care, WSA rises 500,- Euro from the responsible organizer.

Substantiation:

During my time as official WSA Vet/DCO I realized three championships with good veterinary care (proper pre-race vet controls, good duty (minimum 2 Vets) during the races, good veterinary facilities on the race ground, 24 h accessibility. In my opinion this should be the normality. Unfortunately I made 2 experiences with absolute inadequate veterinary care (no Vet on the ground, underequipped staff, no experience with sled dogs, non-availability. In my opinion this is the result of false economy and this is at least at the expense of our dogs and the reputation of the sled dog sport. In this way the community of WSA is able to offer the organizer of the event round about 1200,- Euro extra for veterinary controls.

Ethikpapier

Hundesport 

Das Wohlbefinden und die Gesundheit des Hundes verbietet jegliche Aktivitäten, die seine Lebenserwartung und seine Lebensqualität stark beinträchtigen oder gefährden.  Eine größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund zu erreichen, ist das Ziel jeder Form von Hundesport. 

Ethische Grundsätze: 

Die Verantwortung für einen Hund beginnt am ersten Tag und dauert bis zum Lebensende, wobei die Lebenserwartung eines gesunden, mittelgroßen bis großen Hundes im Durchschnitt zwischen 12 und 14 Jahren liegt.

Oberste Priorität hat die Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit des Hundes. Neben den Grundbedürfnissen Nahrung, Pflege und Auslauf gilt es ein verhaltensgerechten und weit möglichst gewaltfreien Umgang mit dem Hund zu erlangen. 

Neben der Grundversorgung gehören regelmäßige Gesundheitschecks, Impfungen, Maßnahmen gegen Endo- und Ektoparasiten und ärztlichen Untersuchungen zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung dazu. Die Haltung des Hundes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein und der dringend notwendige soziale Kontakt zu Artgenossen, zu fremden und zu Bezugs- Menschen muss gewährleistet sein. Gerade in der Schlittenhund-haltung ist die Anzahl der Hunde nach den persönlichen, finanziellen und zeitlichen Gegebenheiten und dem zur Verfügung stehenden Platz zu richten, weil oft die eigenen Möglichkeiten übergangen werden und dann Folgeprobleme auftreten. 

Die Grunderziehung eines jeden Hundes, auch und vor allem in Rudelhaltung(!), ist gelebter Tierschutz und unumgänglich, um jedem Hund einen sicheren Handlungsrahmen zu gewähren. 

Die Zwingerhaltung ist derartig zu praktizieren, dass ausreichend Raum für Bewegung garantiert wird und ein guter Witterungsschutz gegeben ist. Kettenhaltung wird abgelehnt. Der Hund oder die Hunde sollten seinen/ihren Anlagen und seinem/ihrem Leistungsvermögen entsprechend bewegt und beschäftigt werden. Sein Bewegungsdrang, seine Lernfähigkeit, sowie die übrigen Anlagen des Hundes müssen gefordert und gefördert werden. Ebenso muss neben angemessener Beschäftigung für genügend Auslauf, vorzugs- weise im Freilauf(!) gesorgt werden. Hierzu sind die o.g. Maßstäbe an die Grunderziehung eines jeden Hundes zu Grunde zu legen. 

Hervorragend zur angemessenen Beschäftigung geeignet ist ein gelebter Schlittenhunde- sport und ebenso die verschiedenen Möglichkeiten des Hundesports überhaupt. 

Es besteht die ethische Verpflichtung, den Hund für seine Aufgabe ausreichend zu erziehen und auszubilden. Wobei vor allem moderne Methoden des Trainings, die wissenschaftlich kynologisch getestet und für gut befunden sind, eingesetzt werden sollen. Eine Steigerung des Leistungsvermögens durch medikamentöse und nicht tiergerechte Hilfsmittel ist strafbar und absolut abzulehnen. Ebenso widerspricht einem notwendigen ethischen Bewusstsein, Leistungen von einem Hund zu verlangen, die er aus verschiedenen Gründen nicht erbringen kann, da ihm die Fähigkeiten hierzu fehlen. 

Ein verantwortungsbewusster Musher wird nur mit gesunden, gut trainierten und leistungsfähigen Hunden an sportlichen Veranstaltungen verschiedener Art teilnehmen. Aus wirtschaftlichem Interesse und falschem Ehrgeiz vorgenommenen Manipulationen, zur Leistungssteigerung, sind mit ethischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. 

Vor allem ist es undenkbar, die Lebenszeit eines Hundes ausfehlenden finanziellen Gründen, aus Platzgründen und vor allem auch weil er keine sportlichen Leistungen mehr erbringen kann, zu verkürzen. Die Tötung von Wirbeltieren ist im Tierschutzgesetz eines jeden Landes geregelt und verbietet ein Töten aus o.g. Gründen ganz eindeutig. 

Dem Hund einen angenehmen letzen Lebensabschnitt zu gewähren, der seinem Gesundheits- und Alterszustand entspricht, ist für nach ethischen Grundsätzen handelnde Menschen eine Selbstverständlichkeit und zeigt seine Dankbarkeit gegenüber dem Hund als Partner in seinen jüngeren, leistungsstarken und lebhafteren Zeiten. 

"Die Kettenhaltung ist leider in manchen Ländern erlaubt, dennoch sollten alle Schlittenhundeverbände auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene diese Haltung ablehnen und auf die betroffenen Musher einwirken. Ziel muss es sein diese Haltungsart abzuschaffen."
World Sleddog Association

Ordnungsgemäßer Hundetransport

Ordnungsgemäßer Hundetransport Vers. 1.1

Die Größe der Transportbox richtet sich grundsätzlich nach der Hundegröße. Der Hund muss stehen, der Länge nach liegen und sich drehen können. Bei zwei Hunden in einer Box muss die Box in der Breite angepasst sein. Die Box muss vernünftig belüftet sein. Gitterboxen die zu allen Seiten offen sind, sind nicht erlaubt. Es sollten immer Boden, Deckel und drei Seiten geschlossen sein. Bei Einzelhundetransporten, z.B. im Heck eines Kombis, ist die Gitterbox erlaubt. Bei der Planung des Boxenbaus ist zu bedenken, dass noch Einstreu hinzu kommt, die die Standhöhe reduziert. Die Einlage/ Einstreu soll sauber und trocken sein und muss nach Verschmutzung gewechselt werden.

Bei Anhängerbenutzung ist darauf zu achten, dass die Öffnung nach außen Spritz- und Regenwasser geschützt ist und die Hunde nicht dem direkten Fahrtwind ausgesetzt sind. Die Abgase des Zugfahrzeugs sind so zu leiten, dass sie nicht in den Anhänger eindringen können. Die Boxen müssen eine vernünftige Belüftung haben.

Informationen zur WSA-WM Frauenwald.

Es wird vor Befahren des Stake-Out-Platzes eine Zone eingerichtet, in der alle anreisenden Teams kurz durch Veterinär und Tierschutz gecheckt werden.

  • Die Hunde werden auf ansteckende Krankheiten, wie Zwingerhusten, Durchfall usw. untersucht.
  • Boxengröße und Boxenart werden gecheckt
  • Anhänger Belüftung/Abgaswege werden kontrolliert

Teilnehmer, die Hunde mit ansteckenden Krankheiten dabei haben, können an dem Rennen nicht teilnehmen und werden nach Hause geschickt. Bedenkt bitte, wenn ihr mit zwei Teams in einem Fahrzeug fahrt, müssen beide Teams nach Hause.

Teilnehmer, deren Transportbedingungen nicht den WSA-Richtlinien entsprechen, können ebenfalls nicht an der WM teilnehmen (Hunde, die z.B. ein bis zwei Tage anreisen und anschließend 6-8 Tage in zu kleinen Boxen liegen, sind nicht adäquat untergebracht und können ihre Ruhezeiten vor und nach den Rennen nicht ausreichend zur Regeneration nutzen).

Sollte ein Teilnehmer/Musher Zweifel an der Größe/Ausstattung seiner Boxen haben, können Lichtbilder zur Vorabprüfung an die WSA übersandt werden.

Diese Reformen dienen dem Schutz aller teilnehmenden Hunde am Rennen.

Addresse


WSA - World Sleddog Association
Amorbacher Str. 52
D - 74722 Buchen Hettingen